Aufgrund dieser Amtlichen Mitteilung vom 09.04.2020 (PDF Dokument) ist bis auf Weiteres das Bewässern der Rasenflächen, Reinigen der Außenanlagen, Autowaschen und das Befüllen von Pools mit Trinkwasser zu unterlassen. Nach den Osterfeiertagen ist das Befüllen der Pools nur nach Rückfrage und Zustimmung der Gemeinde zulässig. Wir bitten um eine Einhaltung dieser wichtigen Richtlinie. (Quelle: Gemeindeamt Schiedlberg)

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Feuerwehr Schiedlberg
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